Die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) verpflichtet den Bauherrn dazu, Unfälle, die auf Planungsfehler und mangelnde Organisation zurückgeführt werden können, durch die Bestellung geeigneter Gesundheitsschutz- und Sicherheitskoordinatoren zu vermeiden.
Durch unseren internen Sicherheitskoordinator gewährleisten wir stets die Führung unserer Baustellen unter den Gesichtspunkten der Baustellenverordnung. Sämtliche Bauleistungen werden durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fremdüberwacht!